Das Bundesarbeitsgericht hat zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff BGB der Verjährung unterliegt, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet (BAG, Beschluss vom 29.09.2020, 9 AZR 266/20).Die Klägerin war vom 01.11.1996 bis zum 31.07.2017 bei dem Beklagten...