Bei der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung, die eine erhebliche Evidenz für die Praxis hat. Befolgt ein Arbeitgeber nicht die an ihn gestellten Obliegenheiten des Bundesarbeitsgerichts, wird es ihm künftig nicht mehr gelingen, die Urlaubsansprüche seiner Mitarbeiter zum Jahresende bzw....