Wichtig für Arbeitgeber: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.November 2021, Aktenzeichen: 2 AZR 138/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber ein neuerliches betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen hat, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Eingliederungsmanagement erneut länger als 6 Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt...