Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat eine für die Praxis relevante Entscheidung im Kündigungsschutzrecht im Zusammenhang mit dem Betriebseingliederungsmanagement getroffen. Als Leitsatz formuliert das Gericht: „Der Arbeitgeber hat es in der Regel dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu ermöglichen, die im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) als...