Wichtig für Arbeitgeber: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.November 2021, Aktenzeichen: 2 AZR 138/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber ein neuerliches betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen hat, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Eingliederungsmanagement erneut länger als 6 Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt...

Bei der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung, die eine erhebliche Evidenz für die Praxis hat. Befolgt ein Arbeitgeber nicht die an ihn gestellten Obliegenheiten des Bundesarbeitsgerichts, wird es ihm künftig nicht mehr gelingen, die Urlaubsansprüche seiner Mitarbeiter zum Jahresende bzw....