Arbeitszeitbetrug als schwerwiegende Pflichtverletzung
Kaffeepause ohne Ausstempeln kann fristlose Kündigung rechtfertigen Nachdem durch das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung konkretisiert worden ist, werden sich Arbeitgeber zukünftig vermehrt dem Problem des Arbeitszeitbetruges bzw. des Missbrauchs von Zeiterfassungssystemen stellen müssen.Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 27.01.2023, Aktenzeichen 13 Sa 1007/22, entschieden,...