
Ulrich Paulussen - Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Mönchengladbach
Berufliche Vita
- Studium Universität Köln
- Rechtsanwalt seit 1993
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1997
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2007
- Gründungspartner Krall, Paulussen & Partner PG
Mönchengladbach 1998 - Ehrenamtliches Vorstandsmitglied bei der
AIDS-Hilfe Mönchengladbach/Rheydt e.V. - Mitglied Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht bei
DeutscherAnwaltsVerein
Spezialisiert und qualifiziert
Rechtsanwalt Paulussen ist seit 1997 Fachanwalt im Arbeitsrecht und Gründungspartner der Rechtsanwaltssozietät Krall, Paulussen & Partner in Mönchengladbach. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bietet er Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts eine umfassende, spezialisierte Beratung und kluge, praxisorientierte Lösungen für Ihr Anliegen. Diskretion und ein hohes persönliches Engagement prägen seine langjährigen, vertrauensvollen Mandatsbeziehungen.
Er vertritt seine Mandanten im individual- und kollektiven Arbeitsrecht. Schwerpunkte sind die Branchen Pflege und soziale Dienste, Einzelhandel, Druck und Medien, Hotel und Gaststättengewerbe, Kraftfahrzeuggewerbe, Nahrungsmittel und Handwerk. Im Rahmen der Mandatierung durch kirchliche Institutionen (kirchliche Verbände, Kirchengemeinden…), beschäftigt er sich vertieft mit kirchlichem Arbeitsrecht.
Starker Partner für Ihre Interessen
Im Vordergrund seiner Beratungstätigkeit stehen Fragen rund um Kündigung und Kündigungsschutz sowie Verhandlungen über Abfindungen und Aufhebungsverträge. Selbstverständlich berät er zugleich zu allen Fragen der Vergütungen, zu Abmahnung und Zeugnis. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Erstellung von Entwürfen und der Prüfung von Arbeitsverträgen.
Beide Seiten kennen für Ihre bestmögliche Beratung
Zu seinen Mandanten zählen vornehmlich mittelständische und gemeinnützige Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände. Gleichermaßen vertritt er die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Arbeitnehmer.
In der wechselnden Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegt die Kraft, beste Ergebnisse in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren für den Mandanten zu erzielen. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, dass Ihr Anwalt die Stärken und Schwächen Ihres Gegenübers kennt und weiß, wie Ihr Gegner agieren wird. Hierin liegt der große Vorteil unserer Kanzlei.