Erstberatung

Erstberatung

Kostenfreie Ersteinschätzung bei Fragen im Arbeitsrecht

Ein erstes Gespräch (Ersteinschätzung) im Rahmen einer telefonischen Kontaktaufnahme und eine hierin geäußerte erste Einschätzung unseres Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Paulussen sind für Sie unverbindlich und kostenfrei. Oftmals lässt sich bereits in diesem ersten Gespräch klären, ob Sie überhaupt anwaltlicher Hilfe bedürfen.

 

Entscheiden wir uns gemeinsam für ein weiteres Vorgehen, erfolgt eine persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei. Nach Durchführung der Erstberatung wird über das weitere Vorgehen und die Mandatierung entschieden. Erst wenn ein Mandat erteilt wird, werden wir für den Mandanten nach außen tätig. 

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung

In unserer Kanzlei erhalten Sie eine Erstberatung im Arbeitsrecht, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Probleme aus dem Arbeitsverhältnis zu beklagen haben.

Herr Rechtsanwalt Paulussen hilft Ihnen hier infolge seiner Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und seiner ständigen Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet kompetent und unkompliziert weiter.

 

Ziele unserer kostenfreien Erstberatung

  • Chancen- und Risiken-Abwägung
 
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten
 
  • Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
 
  • Beantwortung Ihrer drängendsten Fragen 
 
  • Aufzeigen von Lösungen
 
  • Zeitliche Einschätzung hinsichtlich des Ergebnisses
 

Ziel der Erstberatung ist es, zu einer fundierten Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage zu gelangen und Ihnen eine treffsichere Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen zu geben, die Ihre Interessen optimal berücksichtigt. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Sie uns mandatieren – vorher fallen keine Kosten an.

Wir sind an Ihrer Seite – persönlich und engagiert.

Bei allen Fragen von Arbeitsvertrag bis Zeugnis, von Abfindung bis Zielvereinbarung. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.

Wichtige Unterlagen für Ihre Erstberatung

Um diese Ziele möglichst effektiv zu erreichen, empfehlen wir, dass Sie im Termin der Erstberatung alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, arbeitsvertragliche Abänderungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Einsicht bereithalten. 

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, informieren Sie uns bitte bereits im Erstgespräch über Namen und Anschrift des Versicherers und Ihre Versicherungsscheinnummer. Idealerweise bringen Sie Ihre Versicherungspolice oder eine Kundenkarte mit.

Welche Kosten entstehen bei einer Erstberatung?

Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch und schließt sich dann ein eingehenderes Beratungsgespräch an (Erstberatung), belaufen sich die Gebühren für die Erstberatung eines Verbrauchers auf maximal EUR 190,00 zzgl. MwSt., die Gebühren für die Erstberatung von Selbständigen und Unternehmern beläuft sich auf pauschal EUR 250,00 zzgl. MwSt.

 

Kommt es hiernach zur einer Mandatserteilung gehen die Gebühren für die Erstberatung in den Gebühren für die anwaltliche Vertretung auf.

 

Die Honorierung anwaltlicher Dienstleistungen richten sich auch im Arbeitsrecht grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Höhe der Gebühren ist streitwertabhängig, also auch abhängig davon, welche Bedeutung die Angelegenheit für den Mandanten hat.

Die Anwaltskanzlei kann ich zu 100% empfehlen! Die erste persönliche Beratung durch Herrn Paulussen war sehr professionell. Vom ersten Augenblick an fühlte ich mich durch die sympathische und sehr kompetente Art dort richtig aufgehoben.

Arbeitnehmerin, Mönchengladbach