Ein erstes Gespräch (Ersteinschätzung) im Rahmen einer telefonischen Kontaktaufnahme und eine hierin geäußerte erste Einschätzung unseres Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Paulussen sind für Sie unverbindlich und kostenfrei. Oftmals lässt sich bereits in diesem ersten Gespräch klären, ob Sie überhaupt anwaltlicher Hilfe bedürfen.
Entscheiden wir uns gemeinsam für ein weiteres Vorgehen, erfolgt eine persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei. Nach Durchführung der Erstberatung wird über das weitere Vorgehen und die Mandatierung entschieden. Erst wenn ein Mandat erteilt wird, werden wir für den Mandanten nach außen tätig.
In unserer Kanzlei erhalten Sie eine Erstberatung im Arbeitsrecht, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Probleme aus dem Arbeitsverhältnis zu beklagen haben.
Herr Rechtsanwalt Paulussen hilft Ihnen hier infolge seiner Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und seiner ständigen Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet kompetent und unkompliziert weiter.
Ziel der Erstberatung ist es, zu einer fundierten Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage zu gelangen und Ihnen eine treffsichere Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen zu geben, die Ihre Interessen optimal berücksichtigt. Sie entscheiden in jedem Fall, ob Sie uns mandatieren – vorher fallen keine Kosten an.
Bei allen Fragen von Arbeitsvertrag bis Zeugnis, von Abfindung bis Zielvereinbarung. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.
Um diese Ziele möglichst effektiv zu erreichen, empfehlen wir, dass Sie im Termin der Erstberatung alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, arbeitsvertragliche Abänderungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Einsicht bereithalten.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, informieren Sie uns bitte bereits im Erstgespräch über Namen und Anschrift des Versicherers und Ihre Versicherungsscheinnummer. Idealerweise bringen Sie Ihre Versicherungspolice oder eine Kundenkarte mit.
Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch und schließt sich dann ein eingehenderes Beratungsgespräch an (Erstberatung), belaufen sich die Gebühren für die Erstberatung eines Verbrauchers auf maximal EUR 190,00 zzgl. MwSt., die Gebühren für die Erstberatung von Selbständigen und Unternehmern beläuft sich auf pauschal EUR 250,00 zzgl. MwSt.
Kommt es hiernach zur einer Mandatserteilung gehen die Gebühren für die Erstberatung in den Gebühren für die anwaltliche Vertretung auf.
Die Honorierung anwaltlicher Dienstleistungen richten sich auch im Arbeitsrecht grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Höhe der Gebühren ist streitwertabhängig, also auch abhängig davon, welche Bedeutung die Angelegenheit für den Mandanten hat.
Arbeitnehmerin, Mönchengladbach