Böswilliges Unterlassen beim Annahmeverzugslohn
In der Rechtsprechung war bisher nicht geklärt, wann sich Arbeitgeber im Rahmen der Geltendmachung eines Annahmeverzugslohnanspruchs auf ein „böswilliges Unterlassen“ des Arbeitnehmers berufen können.Bisher war der Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer ernsthafte Bewerbungsbemühungen unternehmen muss, nicht obergerichtlich entschieden. Hier schafft ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nunmehr...