Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Ihre wichtigste Rechtsgrundlage

Gestaltung des Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag bildet den Rechtsgrund für die Erbringung der Arbeitsleistung und die Zahlung der Vergütung. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Vertragsfreiheit sind die Vertragspartner dabei kaum an gesetzliche Vorgaben gebunden. Insbesondere für den Arbeitgeber gibt es unzählige Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag auszugestalten. Grenzen sind ihm gesetzt durch gesetzliche Vorschriften, einen Tarifvertrag oder etwa auch Betriebsvereinbarungen.

Die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten wird oft unterschätzt und sollte unbedingt genutzt werden. Herr Rechtsanwalt Paulussen bietet Ihnen hierzu aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und profunden Kenntnisse, auch erlangt durch die Teilnahme an entsprechenden Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, eine versierte Unterstützung an.

Abschluss eines Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrages gem. § 611 BGB. Für den Abschluss des Arbeitsvertrages besteht Formfreiheit. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen können. Ausnahmen hiervon sind u.a. der Ausbildungsvertrag und der Leiharbeitsvertrag. Diese Verträge unterliegen der Schriftform. Auch in allen anderen Fällen dürfte die Schriftform, auch soweit verzichtbar, aus Gründen der Klarstellungs- und Beweisfunktion aber regelmäßig angeraten sein. 

Bei vorformulierten Arbeitsverträgen ist eine Inhaltskontrolle nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB vorzunehmen, wenn nicht der Arbeitgeber ausführlich darlegt, dass der Arbeitnehmer trotz der Vorformulierung maßgeblichen Einfluss auf den Inhalt des Arbeitsvertrages nehmen konnte.

 

Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sind Bestimmungen in vorformulierten Arbeitsverträgen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unwirksam, wenn sie den Geschäftspartner des Verwenders unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich bereits daraus ergeben, dass die Bestimmung unklar oder gar unverständlich ist, sogar schon aufgrund der Verwendung von Fremdworten. Auch inhaltliche Unbestimmtheiten sind hierunter zu fassen. Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werden soll, nicht vereinbart ist. Liegt ein solcher Verstoß vor, ist die konkrete Vertragsklausel unwirksam. Der Vertrag als solcher bleibt im Übrigen wirksam. 

Ihr Arbeitsrecht in guten Händen - nehmen Sie Kontakt auf

Es gibt eine Reihe von Fallstricken bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Zögern Sie nicht, unsere rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Befristete und unbefristete Arbeitsverträge

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist grundsätzlich zulässig. Eine Verlängerung ohne sachlichen Grund ist maximal dreimal über einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren möglich.

 

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist zu unterscheiden:

 

Es gibt den Arbeitsvertrag, der von vornherein zu einem bereits im Vertrag definierten Zeitpunkt automatisch endet, und den zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses oder mit dem Erreichen eines bestimmten Zwecks (bspw. Elternzeitvertretung für eine Kollegin). 

Im Gegensatz dazu endet ein unbefristeter Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer, wenn

  • der Arbeitnehmer sein gesetzliches Rentenalter erreicht,
  • er seinen Arbeitsvertrag kündigt oder gekündigt wird,
  • oder von den beiden Parteien des Arbeitsvertrages ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.

Kompetente Arbeitsrechts-Beratung

Das Thema Arbeitsvertrag ist eines der wichtigsten und umfassendsten im Arbeitsrecht. Dabei ist es unser Ziel, eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu finden, Klauseln und Verträge zu „übersetzen“ und Sie über juristische Möglichkeiten und Chancen fair und komptent zu beraten. 

Die Leistungen unserer Kanzlei reichen vom Beratungsgespräch bis zum Gang vor das Arbeitsgericht – hier in Mönchengladbach, aber auch bundesweit.

 

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag bzw. wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen wollen. Herr Rechtsanwalt Paulussen prüft für Sie routiniert und zuverlässig 

  • Vertragsentwürfe vor der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien,
  • bereits abgeschlossene Arbeitsverträge,
  • Arbeitsverträge bei beabsichtigter oder bereits ausgesprochener Kündigung und insoweit ungeklärten Ansprüchen der jeweiligen Vertragspartei.

Selbstverständlich erstellt Herr Rechtsanwalt Paulussen für Sie individuelle Arbeitsverträge und berät Sie umsichtig und kompetent in allen anderen Fragen rund um den Arbeitsvertrag. Dazu zählt auch die Überprüfung und Überarbeitung von Geschäftsführerverträgen, Beratung zu D&O-Versicherungen.

Herr Rechtsanwalt Paulussen hat mir sehr kurzfristig geholfen. Trotz Termindruck ermöglichte er einen Besprechungstermin, in dem meine Fragestellungen ausführlich - und auch für mich als Laien verständlich - geklärt werden konnten.

Arbeitnehmer, Mönchengladbach