Reformpaket 2026 der Bundesregierung im arbeitsrechtlichen Bereich

sowie die Abschaffung von Berichtspflichten


Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Friedrich Merz bezeichnete die Beschlüsse als „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Das Ziel ist, Deutschland wirtschaftlich zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Im Nachfolgenden werden Maßnahmen dargestellt, die den Arbeitsmarkt fördern und den Bürokratie-Abbau vorantreiben sollen.


Arbeitsmarkt stabilisieren

 

Im Bereich des Arbeitsmarktes ist es Ziel der Bundesregierung, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten und die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit nachhaltig zu sichern.

Für den steuerlich begünstigen Sonn- und Feiertagszuschlag werden die Obergrenzen bis zu einem Stundenlohn von 75,00 € zum 01.01.2027 erhöht, gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt.

Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu 6-maligen Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.

Abfindungsregelungen

Für Hochverdiener soll analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung gelten, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht

Um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen, plant die Bundesregierung, Abfindungszahlungen steuerlich zu privilegieren, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil soll dabei umso größer sein, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.

Job – to – Job

Die Bundesagentur für Arbeit spielt bei Beschäftigungsübergängen in Zeiten der Transformation eine zentrale Rolle. Mit Berufsberatung im Erwerbsleben, Arbeitsmarktdrehscheiben als Regelungsinstrument im SGB III und entsprechenden Job-to-Job-Qualifizierungen werden Arbeitslosigkeit verhindert und der Übergang von Arbeit in Arbeit unterstützt.

Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft.

Die Bundesregierung beabsichtigt ferner eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung.

Berichts- und Dokumentationspflichten

Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Sie beabsichtigt ein Berichtsentlastungsgesetz zu verabschieden, durch das gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Aufrechterhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird. Für künftige Gesetzgebungen sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden.

Abzuwarten bleibt, ob die avisierten Reformpläne der Bundesregierung – wie angedacht – im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Ich werde über die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren berichten.