Home office Arbeitsplatz mit Schreibtischund PC

Kein Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Home Office

Das Thema „Home Office“ steht seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dieses Thema hat sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Komponenten. Inzwischen hat sich die Politik diesem Thema ebenfalls angenommen. Bereits Rufe nach einem Recht auf Home-Office gibt es in der Öffentlichkeit.

Zu diesem Thema hat sich vor Kurzem auch das Arbeitsgericht Augsburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geäußert. Das Arbeitsgericht hat den Antrag des Arbeitnehmers auf einen Home Office Arbeitsplatz im Ergebnis abgelehnt.

Kein Recht auf Home Office in Pandemiezeiten

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz an seinem Wohnsitz (Home Office). Es obliegt weiterhin allein dem Arbeitgeber, wie er seinen Verpflichtungen aus § 618 BGB (Pflicht zu Schutzmaßnahmen) gerecht wird und sie ermessensgerecht durch entsprechende Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts umsetzt, um das Ziel zu erreichen, den hausärztlichen Empfehlungen des Arbeitnehmers zu entsprechen. Hintergrund der Entscheidung war, dass ein über 60-jähriger Arbeitnehmer sein Büro mit einer Mitarbeiterin teilen muss.

In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren machte er einen Anspruch auf Erbringung seiner Tätigkeit an seinem Wohnsitz im Home-Office geltend, solange für ihn das Risiko einer SARS-CoV2-Infektion besteht. Er hat dazu ein ärztliches Attest vorgelegt. Hilfsweise verlangt er, dass die Arbeitgeberin ihm ein Einzelbüro zuweist.

Die vorliegende Entscheidung hat bestätigt, dass es auch in Pandemiezeiten keinen Rechtsanspruch auf Arbeiten im Home Office gibt (ArbG Augsburg, Urteil vom 07.05.2020, 3 Ga 9/20).

Sie möchten Fragen klären zum Thema Home Office, Rechte und Pflichten? Sprechen Sie mich gern an.